Aktivitäten zum Thema Umweltzonen

Hallo,

 

die Einführung der Ausnahmeregelung für "Oldtimer" (Definition s.u. 1.)) bezüglich der Umweltzonen ist zwar ganz nett. Eine H-Zulassung ist für einen RO80 aber leider nachteilig gegenüber einer "regulären" Zulassung.

Frage an den Club(vorstand): Auch wenn der Einfluß der weniger Fahrer eher gering sein mag und der RO80 auch hier eine Ausnahme darstellt, gibt es Aktivitäten, ggf. auch über andere Vetretungen, eine allgemeine Befreiung von der Umweltplakettenpflicht für alle Oldtimer zu erreichen - unabhängig von Baujahr und H-Kennzeichen (nur anhand Definition)? In Baden-Württemberg hat mann da ja eine weitgehend sinnvolle Lösung gefunden (s.u. 2.))...

 

 

1. Definition Oldtimer:

Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der FZV), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der FZV führen (H-Kennzeichen oder rotes 07-Kennzeichen) sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen

 

2. Regelung BW:

Eine sinnvolle und zugleich praxisgerechte Lösung hat das baden-württembergische Umweltministerium erarbeitet. Hier wurden die Regeln landesweit annähernd einheitlich gestaltet und dafür gesorgt, dass die Ausnahmen in allen Städten des Bundeslandes gelten.

So wurde in Baden-Württemberg auch dafür gesorgt, dass neben Fahrzeugen mit H- und 07-Kennzeichen auch all jene Fahrzeuge ohne Plakette generell in die Umweltzonen einfahren dürfen, die vor dem 01.01.1971 zugelassen wurden. Bei diesen Fahrzeugen wird allgemein davon ausgegangen, dass auf dem Markt keine Nachrüstsysteme zur Verbesserung des Abgasverhaltens erhältlich sind. Eine bis zum 31.12.2009 geltende Allgemeinverfügung in diesem Land sagt darüber hinaus aus, dass Fahrzeuge ohne H- und 07-Kennzeichen den Fahrzeugen mit diesen Nummern gleichgestellt werden, wenn durch ein Gutachten nach § 23 StVZO nachgewiesen werden kann, dass es sich hierbei um ein erhaltungswürdiges Fahrzeug handelt, welches als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden kann. Über diese Lösung dürften sich insbesondere die Besitzer von Fiat 500 und anderer Kleinwagen-Oldtimer freuen, deren Fahrzeuge nicht über ausreichend Hubraum verfügen, um von den steuerlichen Auswirkungen des H-Kennzeichens profitieren zu können.

Quelle: http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/oldtimer/aktuelle_informationen/default.asp?ComponentID=175488&SourcePageID=69811

Bild von Guido

 Ja, da sieht man wieder: Die westlichen Nachbarn sind uns auf solchen Gebieten immer etwas voraus und sie sind auch fexibler als die sturen Bayern.

Vielleicht kommt ja was Ähnliches auch bei uns ???

 

Es muß nicht alles original sein !

Bild von ingbw

Vielleicht muss man es tatsächlich mal auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und damit einen Präzedenzfall schaffen. H-Kennzeichen kosten 191 EUR/Jahr Steuern plus Oldtimergutachten ca. 80 EUR (1x), unser Ro schlägt nur mit 101 EUR/Jahr zu Buche. Ich müsste also 90 EUR mehr Steuern zahlen, um mittels H-Kennzeichen in die Umweltzonen zu dürfen? Das sieht mir nicht nach Gleichbehandlung aus.

Die Versicherungen handhaben das offenbar teilweise flexibler. Da kann man das Fahrzeug, welches älter als 30 Jahre ist, für unter 80 EUR/Jahr in der Haftpflicht versichern (ein paar Fotos des Wagens reichen) und für etwa den gleichen Betrag zusätzlich erhält man Vollkaskoschutz (hier reicht z.B. eine Classic Data Kurzbewertung).

Hat da schon einer Erfahrungen positiver oder negativer Art gemacht?

Vielleicht hilft ja auch das Wechselkennzeichen weiter, das angeblich 2011 kommen soll.

 

Joachim

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noli turbare circulos meos (Archimedes)

Guido schrieb:
Die westlichen Nachbarn

 

Die südwestlichen Nachbarn. ;) Kunststück, in BAWÜ hocken praktisch sämtliche hochkarätigen Autohersteller, da werden sie ja wohl ihre Lobbyarbeit auch eben so ausrichten können. :)

 

In NRW kriegt man dafür sicher keinen auf den Deckel, wenn man einen Kohlevergaser einbaut. :)

 

Ich werde jetzt hier niemanden mit meiner Odyssee langweilen, die ich anläßlich der notwendig gewordenen Umstellung auf H-Kennzeichen mit meinem RO 80 mit LPG-Autogas erleben mußte. Und immerhin hat die Reise wie bei Homer auch glücklich geendet.

 

Da ich manchmal mit viel Zeit und Geduld gesegnet eine gewisse Freude entwickele einer Sache möglichst auf den Grund zu gehen, habe ich in dem Zusammenhang mal versucht alle zuständigen Stellen, sowohl Landesregierung NRW wie auch Bundesregierung Berlin, zu dem Thema zu befragen.

 

Das war stellenweise Realsatire, wie sich jeder gut vorstellen kann, der älter ist als 12, und also Erfahrung mit den Eckermännern [es sind fast nie Frauen] in den Verwaltungsetagen unserer Republik gesammelt haben wird.

 

Auf den Punkt gebracht ist es etwa dieses Fazit: es gibt zu wenige RO80, als das eine Lex-RO den Aufwand rechtfertigen würde sie zu organisieren, und es gibt zuviele Fahrzeuge mit H-Option, als daß man einfach auf das "H" am Kennzeichen verzichten möchte; das befragte Ministerium in NRW vertritt die Auffassung, daß man es den in den U-Zonen kontrollierenden Organen eben nicht zumuten könne hier immer erst das tatsächliche Alter des Fahrzeugs anhand einer Abfrage der Zulassungsunterlagen festzustellen.

 

Und da - wir befinden uns soeben wieder auf der Koppel der Amtsschimmel - die Überwachung/Einrichtung/Verfahrensweise/etc. der U-Zonen eben in Länderhand liegt, kann Berlin da natürlich nix machen  . . . 

 

Was bleibt ist die ganz besonders seltene Problematik, daß sich ein RO in einem technischen Zustand befindet, der vom Gesetz her betrachtet nur schwerlich überhaupt eine Zulassung erhalten darf, sei es, daß er nicht mehr 100%ig ABE-konform läuft [Stichwort Reaktor/Luftpumpe], bzw. überhaupt eine H-Zulassung erhalten darf, etwa weil er eine LPG-Autogasanlage besitzt. 

 

Glücklicherweise gibt es hier und da immer wieder pragmatisch handelnde Ingenieure beim TÜV, die in der Lage sind den Spagat zu tun, der häufig gefordert wird, wenn Legitimität und Legalität einer oder mehrerer Eigenschaften eines KFZ nicht per se auf gleicher Höhe liegen; dann ist eben auch mal der wirkliche Sachverstand eines KFZ-Ingenieurs gefragt, und die nicht einklagbare Bereitschaft dieser Kompetenz auch den Mut folgen zu lassen den "Wilhelm" darunterzusetzen. Wenn es verantwortbar ist.

 

Im Ernst: wer von uns wird sich wirklich aufraffen wegen ca 90,-€ jährlich einen unabsehbaren Rechtsstreit loszutreten?

 

Ich sicher nicht.

 

 

Gruß, Christoph

 

 

Bild von Matthias

Christoph Berndt schrieb:

 

Im Ernst: wer von uns wird sich wirklich aufraffen wegen ca 90,-€ jährlich einen unabsehbaren Rechtsstreit loszutreten?

 

Ich sicher nicht.

  

 

Ich auch nicht. Und mal noch ernster: Wir brauchen doch das H-Kennzeichen zur Tarnung, damit wir von den Leuten nicht laufend nach diesem neuen Modell gefragt werden.

 

Viele Grüße

Matthias