Grüne Plakette oHNE H-Zulassung ??

 

Hallo aus dem Süden .

Möchte mir nach 4 jähriger Abstinenz wieder einen RO 80 zulegen .

Muß man für die grüne Plakette unbedingt das H-Kennzeichen beantragen ?

Wir haben bei uns so viele Umweltzonen , dass man ohne diese vermaledeite Plakette fast in keine Stadt mehr fahren kann .

Danke im voraus für Eure Info .

Grüße aus Bairisch Schwaben

Dieter

 

Bild von Ralf

wankeldadde schrieb:

Muß man für die grüne Plakette unbedingt das H-Kennzeichen beantragen ?

 

Hallo Dieter,

 

ein Ro mit Original-Motor bekommt keine grüne Plakette.

Wer in einer Umweltzone eine Ausnahme sein will, muss das H-Kennzeichen haben, oder kann (wenn er einen triftigen Grund nachweisen kann, warum er dort mit diesem Auto fahren muss), so kenne ich es z.B. aus F, eine nur dort geltende, regelmäßig zu erneuernde, wiederholt kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung beantragen.

 

H-Kennzeichen bekommen ist kein Problem bei gutem Originalzustand und auch nicht teuer. Es kostet halt dann leider die doppelte Steuer, weil diese für den Wankelmotor außerordentlich günstig ausfällt.

 

Grüße aus Frankfurt

Ralf

Bild von Arne Kunstmann

Hallo,

ich habe eine "grüne Plakette" trotz original Motor.

MFG!
Arne

Pack den Tiger in den Tank!

Bild von ingbw

Arne Kunstmann schrieb:

Hallo,

ich habe eine "grüne Plakette" trotz original Motor.

MFG!
Arne

 

wäre ja dann mal interessant, wie das funktioniert. Vitamin B, oder wie?

 

Joachim

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Bild von Arne Kunstmann

ingbw schrieb:

Arne Kunstmann schrieb:

Hallo,

ich habe eine "grüne Plakette" trotz original Motor.

MFG!
Arne

 

wäre ja dann mal interessant, wie das funktioniert. Vitamin B, oder wie?

 

Joachim

 

 

 

Hallo,

 

sonderlich viele gute Beziehungen braucht man da gar nicht und ich kenne noch ein Paar Ro´s die auch eine solche Plakette haben.

Mal so als Frage: Wie sind denn eigentich die Kriterien, die ein Auto erfüllen muß um eine "grüne Plakette" haben zu dürfen?

Meiner hat noch nicht Mal einen Reaktor und ich habe meine Plakette ganz offiziell bekommen, also wo liegt das Problem?

MFG!

Arne

 

 

w

Pack den Tiger in den Tank!

Bild von ingbw

 

"Mal so als Frage: Wie sind denn eigentich die Kriterien, die ein Auto erfüllen muß um eine "grüne Plakette" haben zu dürfen?

Meiner hat noch nicht Mal einen Reaktor und ich habe meine Plakette ganz offiziell bekommen, also wo liegt das Problem?"

 

Schadstoffgruppe 4 – Grüne Plakette:
· Diesel-Pkw mit Partikelemissionen nach Euro4
· Nfz nach Euro IV, Euro V und EEV
· Diesel-Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1, PM2, PM3 und PM4
· Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro5), entspricht PM5
· Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator (ab Euro1)
· Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle)

 

Hallo Arne sprich doch mal Klartext oder schreib mir das per Mail.

 

Klingenstädter Grüße

 

Joachim

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noli turbare circulos meos (Archimedes)

Bild von Joachim Voss

 

Hallo Arne.

Dann gib uns doch mal die Adresse

 

mfg:

Joachim

                                          

Bild von Arne Kunstmann

Hallo,

das war eine Aktion und die ist vorbei.

Es lohnt sich eben regelmäßig an Clubveranstaltungen teilzunehmen...

MFG!
Arne

Pack den Tiger in den Tank!

Bild von Ralf

Arne Kunstmann schrieb:
ich habe eine "grüne Plakette" trotz original Motor

Ja, ich kenne noch mehr solche Spaßvögel.

Nur nicht erwischen lassen....

Bild von Christoph

Nun ja,

 

da die Feinstaubzonen-Umweltzonen-Odyssee ja auch Mitglieder anderer EU-Staaten betrifft, wenn sie mit ihrem Oldtimer in die BRD fahren, lohnt es sich deren Situation mit der unsrigen zu vergleichen. Wenn ich es richtig verstanden habe:

 

Wenn beispielsweise ein Niederländer mit seinem Ro 80 in eine deutsche Umweltzone einfährt bleibt er auch ohne grüne Plakette unbehelligt, weil sein Fahrzeug nach deutscher Auffassung ja H-fähig wäre, und somit den deutschen Fahrzeugen mit H-Zulassung gleichgestellt wird, mithin erlaubtermaßen ohne grüne Plakette in der Zone fahren darf.

 

Analog gilt dies für andere ausländische Fahrzeuge.

 

Wie unser langjähriges Mitglied Ulrich Kautzner - der, wie ich mit Erschrecken vernahm, jüngst leider verstorben ist - mir in etlchen, langen Telefonaten überzeugend darstellte kann diese Ungleichbehandlung zum Hebel werden vor dem Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben gegen die deutsche Regelung, weil sie gegen das Gleichbehandlungsprinzip innerhalb der EU verstößt.

 

Da wären also mal kompetente Juristen gefragt, ob das so ist, und ob sich nicht im Club mal jemand findet, der das durchficht. Vielleicht ausgehend von einer Initiative des Club-Vorstands?

 

 

Gruß, Christoph

"Eine Unterscheidung von Perzeption und Illusion ist sinnlos." Humberto Maturana

Bild von ingbw

Christoph schrieb:

 

Wenn beispielsweise ein Niederländer mit seinem Ro 80 in eine deutsche Umweltzone einfährt bleibt er auch ohne grüne Plakette unbehelligt, weil sein Fahrzeug nach deutscher Auffassung ja H-fähig wäre, und somit den deutschen Fahrzeugen mit H-Zulassung gleichgestellt wird, mithin erlaubtermaßen ohne grüne Plakette in der Zone fahren darf.

 

Analog gilt dies für andere ausländische Fahrzeuge.

 

..................... kann diese Ungleichbehandlung zum Hebel werden vor dem Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben gegen die deutsche Regelung, weil sie gegen das Gleichbehandlungsprinzip innerhalb der EU verstößt.

 

Da wären also mal kompetente Juristen gefragt, ob das so ist, und ob sich nicht im Club mal jemand findet, der das durchficht. Vielleicht ausgehend von einer Initiative des Club-Vorstands?

 

 

Das wurde in diesem thread, siehe Link, auch schon diskutiert.

http://www.ro80club.de/forum/der-club/aktivit%C3%A4ten-zum-thema-umweltz...

Ich habe nicht den Eindruck, dass seitens des Vorstands da Interesse besteht, zumal sich einzelne Mitglieder unter Verweis auf H-Kennzeichen entsprechend positionieren. Es geht hier nicht um eine Lex Ro. Geld scheint da eine untergeordnete Rolle zu spielen? Ich empfinde das auch als Ungleichbehandlung. Mein Ro ist derzeit mit einer Normalzulassung unterwegs und ich werde vielleicht infolge einer eventuellen Knolle diesen Weg beschreiten. Wäre natürlich schon, wenn von Clubseite da was angestoßen würde.

 

Joachim

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noli turbare circulos meos (Archimedes)

Bild von Andreas Meyer

Hallo Joachim,

 

"der Vorstand" kann da auch nichts machen.

Für eine Klage muss erst einmal ein konkreter Fall vorliegen. Derjenige, der erwischt wurde, könnte dann diesen Weg beschreiten...

 

Rotierende Grüße
Andreas

Andreas Meyer, 2. Vorsitzender, Ro 80 Club International e.V. - Verein für Kreiskolbentechnik

Bild von ingbw

Hallo Andreas,

 

das war auch nicht als Kritik am Vorstand gedacht. Die Idee dahinter ist, ob der Club vielleicht in Verbindung mit anderen Clubs oder so tätig werden sollte. Denn wenn ich da nicht falsch gerechnet habe, betrifft das neben allen Wankelfahrzeugen auch alle kleineren KFZ unter 750 ccm.

Interessant wäre auch zu wissen, ob im Club schon jemand in dieser Richtung tätig geworden ist, bzw. ob es einen Rechtskundigen gibt, der zu diesem Thema eine rechtliche Bewertung abgeben könnte.

 

Schönes Wochenende

 

Joachim

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noli turbare circulos meos (Archimedes)

Bild von Ralf

Natürlich geht es bei der Diskussion nur ums Geld! Oder hat in den sehr preisgünstigen vergangenen 45 Jahren schon mal ein Ro-Eigner gefordert, er möchte um der lieben Gerechtigkeit willen mit den Mercedes-/BMW-/Porsche-/Jaguar-/usw.-Eignern steuerlich gleichbehandelt werden?

Ich wage zu unterstellen, wenn das käme, wöllten so einige sofort ein H-Kennzeichen...

Ich kann sehr gut mit diesem kleinen Obolus leben, dafür dass ich für mein ganz persönliches Plaisierchen mit einem ziemlichen Stinker herumfahre. Und bevor jetzt wieder einige protestieren: Stand heute sind die Autos der 70er nun mal ziemliche...

 

Bild von ingbw

Ralf schrieb:

Natürlich geht es bei der Diskussion nur ums Geld! Oder hat in den sehr preisgünstigen vergangenen 45 Jahren schon mal ein Ro-Eigner gefordert, er möchte um der lieben Gerechtigkeit willen mit den Mercedes-/BMW-/Porsche-/Jaguar-/usw.-Eignern steuerlich gleichbehandelt werden?

Ich wage zu unterstellen, wenn das käme, wöllten so einige sofort ein H-Kennzeichen...

Ich kann sehr gut mit diesem kleinen Obolus leben, dafür dass ich für mein ganz persönliches Plaisierchen mit einem ziemlichen Stinker herumfahre. Und bevor jetzt wieder einige protestieren: Stand heute sind die Autos der 70er nun mal ziemliche...

 

........ach so, und ich dachte schon wir lebten in einem demokratischen Rechtsstaat, in dem das Gleichheitsprinzip gilt????????????

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noli turbare circulos meos (Archimedes)

Bild von Christoph

Ralf schrieb:

Natürlich geht es bei der Diskussion nur ums Geld! 

 

Einspruch!

 

Wenn ich allein an das Theater beim TÜV denke wegen meiner Autogas-Anlage in Verbindung mit dem H-Kennzeichen, da wäre mir eine "normale" Zulassung schon lieber gewesen! Da sind die ca 100€ Aufpreis für die Steuer eine Kleinigkeit.

 

Dazu kommen andere Anforderungen an den Zustand - so schaute der Prüfer auf meine etwas angegriffenen Seitenwangen des Fahrersitzes und meinte, da bestünde Handlungsbedarf, sonst wäre Zustand "3" gefährdet - nun will ich selbst nicht in einer "Schrottkiste" fahren, aber ramponierte Sitze im Originalstoff sind mir doch lieber als astreine Sitze in einer nicht-originalen Ausführung - bzw. es war recht teuer mir gute Originalsitze zu besorgen, und die sind wegen ausgiebiger Nutzung auch schon wieder nicht mehr erstklassig.

 

Und das läßt sich sicher auf manche andere Zustandsqualität herunterbrechen.

 

Es soll ja auch leidenschaftliche Vertreter von Original mit Patina geben - die sind eventuell mit den Anforderungen eines H-Kennzeichens ebenfalls überfordert.

 

Außerdem gefällt mir dieses "H" auf dem Kennzeichen optisch überhaupt nicht.

 

 

Bester Gruß, Christoph

 

 

 

 

 

 

 

"Eine Unterscheidung von Perzeption und Illusion ist sinnlos." Humberto Maturana

Bild von Ralf

Ok, ich habe mich nur auf Inländer bezogen...

Durchaus interessant, was sich für im Ausland zugelassene Wagen ergibt.

 

Bild von ingbw

http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/102565/Plakettenvergabe_...

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noli turbare circulos meos (Archimedes)

Bild von Matthias

Da ich in verschiedenen Umweltzonen wohne und arbeite, ist für mich die H-Zulassung selbstverständlich, obwohl ich den Ro 80 nicht als Alltagsauto nutze - aber es wäre immerhin an schönen Sommertagen möglich. Die Steuer wird damit zwar verdoppelt, aber sie ist, wie oben schon erwähnt, von anderen historischen Fahrzeugen immer noch entfernt. Wenn man dabei nicht vergißt, daß auch ein Ro 80 letzter Ausführung mit Abgasentgiftung und gut eingestellt , wie oben auch richtig erwähnt, "stinkt", ist der kleine "Aufpreis" aus meiner Sicht ok. Hoffen wir, daß es immer so einfach bleibt.

 

Im übrigen gefällt mir das "H" am Ro 80 gut. Er hat es verdient.

 

Viele Grüße

Matthias

 

 

Bild von ingbw

Neuigkeiten zum Thema "grüne Plakette"

 

Ab November soll lt. Bericht

http://www.arcor.de/content/auto/aktuell/1491808,1,Neuerung-bei-Pkw-Haup...

bei der Hauptuntersuchung eine nicht zutreffende Plakette als Mangel bewertet werden.

Man muss sich wohl was ausdenken......wink

 

Joachim

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noli turbare circulos meos (Archimedes)

Bild von Joachim Voss

Hallo ingbw

 

Dann werden die Eigentümer die einen NSU Ro80 fahren wohl ihre Plaketten entfernen müssen.

 

Gruß

Joachim

                                          

Bild von ingbw

.........und hinterher wieder aufkleben.........wink

 

Gruß in den Norden

 

Joachim

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noli turbare circulos meos (Archimedes)

Bild von Arne Kunstmann

Moin Moin,

 

schön hier!

 

Gruß

 

Arne

Pack den Tiger in den Tank!

Bild von Arne Kunstmann

Und noch was...

 

ich habe meine "grüne Plakette" ganz offiziell von jemand ausgestellt bekommen der befugt ist, das zu machen.

Und der hat mir versichert, daß alles Wasserdicht ist und das ich mich auf ihn beziehen kann.

Und alle anderen, die eine solche Plakette von Ihm bekommen haben, können das auch und zumindest einer hat das auch schon gemacht!

 

Der Grund? Tüv? Polizei?

 

Der Tüv jedenfalls hier in Hamburg ist das kleinste Problem und ich bin mit dem grünen Gummilappen schon oft in Umweltzonen reingefahren und ich glaube nicht das nie ein sich berufen fühlender Polizeibeamter mal genauer hingeguckt hat und dann wohl der Meinung war, das alles seine Ordnung hat! Hat sie ja auch!

 

Das ich diese "Quelle" hier nicht publik machen kann und werde, versteht sich von selber und mein Kennzeichen ist professionel auf die Plakette aufgedruckt und nicht etwa mit einem Filzschreiber irgendwie reingeschmiert worden.

 

Und hier nochmal:

Wer nicht auf Clubtreffen, z. B. auf Stammtischen, auftaucht, der verpasst eben was!

 

Gruß aus dem hohen Norden...

 

Arne

Pack den Tiger in den Tank!

Bild von erwin kaspar

Tja, gratuliere,

der nimmd´s wohl mit seine Zulassung genau so ernst, wie er die "grüne Plakette" ausstellt  - aber Dir Arne kanns egal sein, - strafbar macht sich, soweit ich weiß, nur der Aussteller, wenn Du die Quittung/den Beleg dazu hast, weil Du in diesem Fall die Rolle des "gutgläubiger Endverbrauchers", und nicht des Fachmanns hast.

 

Auf jeden Fall wird die Plakette nach Typ- und Abgasnorm-Schlüsselnummer im Fahrzeugschein ausgestellt, (bzw. Zulassungsbescheinigung z.B.Schl-Nr zu. 14.1) - und da hat kein Ro 80 eine besonders vorteilhafte...

 

... also wenn der TÜV das jetzt neuerdings prüft, wird es wie hier oben beschrieben beim nächsten mal ein Problem geben...

 

Grüße

Erwin

 

 

 

 

Bild von Guido

Über Ebay hatte ich einige größere Regale in Leipzig ersteigert.

Als ich mit meinem RO (normale Zulassung; kein "H") mit Tandemachsanhänger vor der Umweltzone in Leipzig stehen blieb, hielt neben mir ein Polizeiauto !:

"wo wollen Sie hin?"   ---- "dort in das Industriegebiet, Straße xxxx" ---- "sie haben keine grüne Plakette?"---"nein"

---Macht nichts; sie haben ja einen Oldtimer, ob da ein "H"-Kennzeichen drauf ist oder nicht, spielt keine Rolle; sie können unbeschränt in der Umweltzone fahren"-------

Sehr freundlicjhe Ossis !!!!! 

 

Es muß nicht alles original sein !

Bild von ingbw

Hallo Guido,

 

da hast du aber nette Ordnungshüter angetroffen, oder haben die dich für einen Ausländer gehalten? Da gibt es seltsamerweise folgende Regelung:

 

10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Jede Kommune oder Stadt kann Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Umwelt-Plakette gestatten.

 

Nur wir Deppen im Land selber brauchen ein H-Kennzeichen (doppelte KFZ-Steuer, Gutachten usw.) oder eine 07-Nummer. Das ist das, was vorher schon mal mit Ungleichbehandlung gemeint habe.

 

Joachim

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noli turbare circulos meos (Archimedes)

Bild von Guido

Ich denke, der Polizei hat mein RO nur gefallen.

Sie sind sogar vor mir her bis zur sehr versteckt liegenden Straße gefahren und fröhlich winkend dann weitergefahren !

 

Es muß nicht alles original sein !

Bild von Tilmann Karl

Hallo,

Ich habe am Anfang auch nicht gewusst, ob man eine Plakette braucht oder nicht.

Ich habe dann meinen Vater gefragt, (der beim Tüv arbeitet). Er hat mir etwas dazu ausgedruckt und darin steht, dass man egal welches Kennzeichen man besitzt keine Plakette braucht. Nur das Auto MUSS älter als 30 Jahren sein. Nur leider befürchte ich, dass das nicht jeder Polizist weiss, dass man keine Plakette braucht. Deshalb habe ich immer einen Zettel dabei. Ich hoffe, ich konnte helfen.

 

Grüsse

Tilmann Karl

 

Grüße

Tilmann Karl

69-Padmagrün

73-Bermudagrün

 

Bild von erwin kaspar

Hallo Herr Tilmann,

können Sie das Schreiben hier posten - oder die Quelle dazu angeben?

Grüße

Erwin Kaspar

 

Bild von Ralf

Leute, ihr könnt es drehen und wenden wie ihr wollt.

 

a) Ein Ro im Serienzustand wird legal keine Grüne Plakette bekommen. Voraussetzung wäre ein geregelter Kat.

b) In Umweltzonen darf nur fahren, wer eine Grüne Plakette hat, oder ein H-Kennzeichen oder ein 07er-Kennzeichen, oder dessen Oldtimer im Ausland zugelassen ist.

 

http://www.gtue.de/apps2/feinstaub/plakette.php?such_art=1&such_plakette...

http://www.umwelt-plakette.de/ausnahmeregelung%20umweltplakette%20allgem...

 

Ich habe auf Nachfrage eine Ausnahmegenehmigung für 10,-€ bekommen.

Gruß

Claus Heintsch-Rohr

Bild von Holger

Das bezieht sich offenbar auf eine besondere regionale Situation. Die 35. Bundes Immissionsschutzverordnung regelt in  §1 Absatz 2, dass die Behörden (befristete) Ausnahmen von der Kennzeichnungpflicht erteilen können. Die zuständigen Behörden einzelner Umweltzonen scheinen dies auf Antrag bei Fahrzeugen zu machen, für die keine Nachrüstmöglichkeit für ein entsprechendes Abgasreinigungssystem besteht. Dann bekommt man keine Plakette, darf aber in die entsprechende Umweltzone fahren. Dass schon die Bescheinigung über die Nicht-Nachrüstbarkteit als erteilte Ausnahmegenehmigung gilt, scheint mir eine großzügige Interpretation des TÜV zu sein. Irre ich hier? Allgemein gilt das jedenfalls nicht.

 

Die Behörden anderer Umweltzonen erteilen für Oldtimer ohne H-Kennzeichen keine Ausnahmegenehmigung. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben ist dies auch nachvollziehbar, denn die o.g. Bundes Immissionsschutzverordnung schränkt ja explizit die vom Fahrverbot ausgenommenen Oldtimer auf die Fahrzeuge ein, "die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen" (also ein H-Kennzeichen oder 07-Kennzeichen).

 

Dass die gesetzlichen Vorgaben zweifelhaft sind, steht auf einem anderen Blatt. Ein Ro 80 stößt ja nicht dadurch weniger Schadstoffe aus, dass man ein "H" aufs Kennzeichen schreibt...

 

Holger

Bild von Ralf

Ich denke, Sinn der Festlegung ist, dass die berechtigten Fahrzeuge klar definiert und für Ordnungshüter gut erkennbar sind.

Bei der ganzen Diskussion dürfen wir nicht vergessen,  dass diese Regelung für die Halter historischer Fahrzeuge im Allgemeinen günstig ist.

 

Bild von Ralf

Wäre mir neu, dass der TÜV eine Behörde ist, die Ausnahmegenehmigungen erteilen darf...

Ich glaube, dass die Angabe, dass man mit dieser Bescheinigung  generell ohne H- oder 07er-Kennzeichen in Umweltzonen fahren dürfe, ein Irrtum des TÜV ist. Bzw. hat hier jemand missverständlich formuliert. Jedensfall ist der TÜV nicht maßgeblich für die eigentliche Genehmigung, da kann stehen was will in den Bemerkungen!

Richtig ist, dass man auf dieser Grundlage evtl. eine Ausnahmegenehmigung bekommt. In Frankfurt z.B. ist diese aber jährlich zu erneuern und kostet genausoviel wie das Mehr an Steuer für ein H-Kennz.. Außerdem müsste man für eine solche Erlaubnis auf das betr. Auto im Alltag angewiesen sein.

 

Bild von Philipp

Hallo,

hier in Baden-Würrtemberg duldet die Polizei angeblich alle Oldtimer, die augenscheinlich älter als 30 Jahre und somit "H"-fähig wären, tatsächlich aber kein H-Kennzeichen tragen. Da meine anderen Oldtimer alle H-Kennzeichen haben, konnte ich allerdings noch nicht feststellen, ob das überall so gehandhabt wird. Einen Ro 80 suche ich ja momentan noch, werde diesen dann aber nicht mit H-Kennzeichen anmelden, sofern er nicht bereits eines hat. Später kann man das ja imer noch beantragen, aber einen Weg zurück gibt´s ja dann nicht mehr...

Gruß

Phiipp