Neue Regel für's H-Kennzeichen ?

Bild von peavy

Hi Jungs und Mädels,
 

unabhängig davon, daß vielleicht viele von Euch den Ro80 aus steuerlichen Gründen normal zulassen, müssen doch diejenigen, die in ihn (auch) Umweltzonen fahren (müssen), mangels Euro-1-Nachrüstung (sprich G-Kat) ein H-Zennzeichen beantragen, deshalb folgendens:

 

wie die aktuelle Autobild-Klassik (Mai-Ausgabe 2011, erschienen Anfang April) meldet, sollen ab Sommer 2011 die Kriterien für die Vergabe von H-Kennzeichen verändert werden:
Abweichungen vom Originalzustand sollen erlaubt werden, wenn sie der Umwelt oder der Verkehrssicherheit dienen, dazugehöre auch der Nachrüst-Kat( ob auch ungeregelte, steht nicht dabei), Sicherheitsgurte und Scheibenbremsen, die es serienmäßig nicht gab.
Reifenformate werden vermutlich im Ermessen des Prüfers bleiben.
Änderungen, die in den ersten 10 Jahren nach EZ erfolgt sind, dürfen bleiben (ich kenne allerdings die Aussage "nach Modellreihenende"), spätere Änderungen, die genauso in den ersten 10 Jahren hätten erfolgen können, sollen auch zulässig sein.
Das Kriterium "Zustand 3" soll ersetzt werden durch "sichtbar guter Pflege. und Erhaltungszustand; nur leichte, für Kulturgut angemessene Gebrauchsspuren"

Ich frage mich, ob die Formulierung als Verschärfung gedacht sein oder benutzt werden könnte..  :roll:

Gruß, Stefan

Bild von Holger

Hi,

hm, vorgestern (!) sollte das wohl alles noch geändert werden. Aber heute isses wieder wie vorher.

Wir wollten es ja schon lange, aber jetzt dürfen wir halt doch keine Scheibenbremsen beim Ro nachrüsten. So'n Ärger.

Gruß

Holger