Wankelmaut, oder wieviel ist 6,50 Euro mal keine Angabe?

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Hallo,

50 Jahre nach Vorstellung des ersten Autos mit Wankelmotor scheint immer noch nicht klar (oder wieder vergessen), wie dieser funktioniert. Im (mit Korrekturen) verabschiedeten Gesetzentwurf für die PKW-Maut steht:

 

Anlage zu § 7 Abgabensätze
(1) Die Infrastrukturabgabe beträgt für die
1.Zehntagesvignette 10 Euro,
2.Zweimonatsvignette 22 Euro,
3.Jahresvignette für a) Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren und Wankelmotoren für je 100
Kubikzentimeter Hubraum oder einen Teil davon, wenn sie durch
aa) Fremdzündungsmotoren angetrieben werden und i) die Anforderungen der unter ii) und iii)
genannten Emissionsstufen nicht erfüllen 6,50 Euro...

 

Jetzt gibt es also (erstmals?) eine Abgabe nach Hubraum für Fahrzeuge mit Wankelmotor. In meinem (alten) Fahrzeugschein steht zu Ziffer 8 (Hubraum) nur "-" und in der Fußnote "bei Rotationskolbenmotor keine Angabe". Unter Antriebsart ist allerdings nicht Rotationskolbenmotor sondern Wankel angegeben. Da können wir gespannt sein, wie die Maut (Infrastrukturabgabe) ausgerechnet wird.

 

Ich selbst hab Glück und alles ist klar: ich bewege meinen Ro mit rotem Kennzeichen und die sind, wie z.B. Fahrzeuge "mit einem Antrieb deren Energiewandler ausschließlich elektrische Maschinen sind" von der Maut ausgenommen.

 

Grüße und Frohe Weihnachten

Holger

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Danke für diesen Hinweis.

Dass unter 500 bundesrepublikanischen Bürokraten auch nur einer ist, der sich mit Wankelmotoren auskennt, das glaube ich erst, nachdem ich solches gesehen oder gehört habe.

Wenn der knappe Liter Kammervolumen des Ro80-Motors als Hubvolumen-Vergleichswert zum Ansatz kommen würde, fahren wir ja relativ günstig.

Ansonsten freue ich mich jetzt schon darauf, von den zahlreichen bürokratischen Haken und juristischen Hürden zu erfahren, die das Vorhaben Pkw-Maut in seinem Lauf aufhalten werden.

 

Ich sende viele Grüße und wünsche einen guten Start in 2015

Walter

mfG Walter

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