Stammtisch Nordhessen
Ro 80 Stammtisch Nordhessen Ausfahrt - nochmals aktualisiert!
Ausfahrt Ro 80 Club - Stammtisch Nordhessen am 16.07.2023
Hessen – Thüringen mit Grenzgeschichte
Folgendes ist geplant:
Start: A. & M. Scharninghausen
Wolfershäuser Weg 4
34281 Gudensberg - Deute
Ziele:
Industriedenkmal Bahnhof Bebra
Bahnhofstraße 23
36179 Bebra
Der Teichof
Am Teich 5
37269 Ringgau-Grandenborn
Tel: 05659 - 810
Zeitplan:
9:00 Uhr Treffen bei Axel & Margarete: kleiner Frühstücksimbiss
10:20 Uhr Fahrerbesprechung
10:30 Uhr Abfahrt, Streckenlänge insgesamt ca.110 km in zwei Teilstrecken
Ca. 12:00 Uhr: Museum Bebra mit Führung, Aufenthalt ca. 1 Stunde
Ca. 15.30 Uhr Ankunft Am Teichhof
In Bebra besuchen wir das Museum im Bahnhof (Eingang: Bahnsteig 3) mit Führung. Im 2. Teil legen wir einen Zwischenstopp auf der ehemaligen Grenze ein mit Erläuterungen.
Einkehr am Ziel mit Kaffee & hausgemachtem Kuchen und herzhafter Brotzeitplatte zum Ausklang. Anschließend individuelle Heimfahrt der Teilnehmer.
Lasst Euch überraschen!
Für die Teilnahme bitten wir um einen Kostenbeitrag von ca. 16 € pro Person (incl. Eintritt + Führung). Für den Besuch des Museums entstehen Kosten je nach Anzahl der Teilnehmer. Daher benötigen wir für die Planung zwingend Eure verbindliche Anmeldung mit Angabe des Fahrzeuges und Teilnehmerzahl bis spätestens zum 15. Juni 2023 bei Axel Scharninghausen. (axel.scharninghausen@ro80club.org) oder Telefon: 05603 – 9190933.
Axel & Margarete freuen sich auf eine erlebnisreiche Ausfahrt mit Euch und den Oldtimern!!
Organisatorisches:
Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen betriebs- und verkehrssicher sowie ordnungsgemäß versichert und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Der Fahrer muss über einen für das jeweilige Fahrzeug erforderlichen Führerschein verfügen. Die Straßenverkehrsordnung ist strikt einzuhalten. Die Fahrer der Oldtimer- und Begleitfahrzeuge haben sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass während der Ausfahrt andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet und gegebenenfalls nicht mehr als unvermeidbar behindert werden. Auf Besucher ist an den Stell- und Warteplätzen besonders Rücksicht zu nehmen. Das Organisationsteam übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Teilnehmern bzw. Gästen/Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, soweit dies rechtlich möglich ist; insbesondere ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei Personenschäden begrenzt. Ausfahrten verstehen sich als individuelle Tourenvorschläge für den jeweiligen Tag. Alle Bedingungen sind nach EU Recht gleich wie in Deutschland. Die Teilnehmer und Mitfahrer fahren in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr.
Keine vorhanden
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben